Die Entsorgung von Altöl und Bearbeitungsemulsionen ist nach Maßgabe des KrW-AbfG (Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz) und der Altölverordnung durchzuführen.
Unter den "alten Ölen" erfasst das KrW-AbfG gebrauchte, flüssige oder halbflüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischen Stoffen bestehen, einschließlich ölhaltiger Rückstände aus Behältern, Emulsionen und Öl-Wasser-Gemische. Das gebrauchte Öl wird entweder in unserer Sammelstelle oder in Zusammenarbeit mit einem Entsorgungsfachbetrieb direkt vom Erzeuger abgeholt.
Hier einige wichtige Altölarten:
Für unsere Kunden umfasst dieser Service eine in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Überprüfung des wassermischbaren Kühlschmierstoffs. Diese Überprüfung beinhaltet die Feststellung von pH-Wert, Nitrit- und Nitratgehalt sowie eine Bildung von Hefen, Pilzen und Bakterien.
Gegebenenfalls erfolgt eine sofortige Behandlung des Kühlschmierstoffs mit verschiedenen Additiven wie Wasseraufhärter oder Bioziden. In den meisten Fällen erfolgt diese Überprüfung ohne Einschränkung der Maschinenarbeitszeit.
Die für diese Überprüfung notwendigen Geräte und Teststreifen können Sie auch für Ihre eigenen Messungen selbstverständlich bei uns käuflich erwerben.